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Hilfreiche Links

Im folgenden finden Sie eine Liste mit Links zu interessanten Internetseiten zum Thema Rente:

Rechtsdienstleistungsregister

(über Suchfunktion ist hier mein Eintrag zu finden)

http://www.rechtsdienstleistungsregister.de

Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) bzw. Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS)

https://aktuar.de/Seiten/default.aspx

Institute and Faculty of Actuaries (IFoA)

https://www.actuaries.org.uk

Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ)

http://www.avoe.at

Actuarial Association of Europe

http://www.actuary.eu

International Association of Actuaries (IAA)

http://www.actuaries.org

Bundeszentrale für politische Bildung - Rentenpolitik

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik

 

Bundesbank / Statistiken / Geld- und Kapitalmärkte

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Geld_und_Kapitalmaerkte/geld_und_kapitalmaerkte.html

 

Europäische Zentralbank / Statistiken / Geld- und Kapitalmärkte

https://www.ecb.europa.eu/stats/money/aggregates/aggr/html/index.en.html

 

Bundesverband der Rentenberater e.V.

http://www.rentenberater.de

Unabhängige Ratings von Versicherungsunternehmen

http://www.morgenundmorgen.de

Hilfreiche Links

Glossar

Glossar

Informieren Sie sich über die grundlegenden Begriffe rund um das Thema Rente und Altersvorsorge:

Aktuar

Ein Aktuar ist ein Experte, der mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie, der Volkswirtschaftslehre und des Rechts zukünftige finanzielle Unsicherheiten in den Bereichen Versicherung, Bausparen, Kapitalanlage und Altersversorgung bewertet. Ein in Deutschland tätiger Aktuar ist regelmäßig Mitglied der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV).

Altersversorung

Einkommensquellen, die eine Person oder seine Hinterbliebenen im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit erhält, um damit zumindest teilweise seinen weiteren Lebensunterhalt, bzw. u.U. auch den seines Partners, bestreiten zu können. Beispiel: die betriebliche Altersversorgung.

Rentenberater

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.

Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

Altersvorsorge

Die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während seines Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann.

 

Der Altersvorsorge dienen neben den drei bekannten Säulen der Altersversorgung, nämlich als

  • Erste Säule: Gesetzliche Altersversorgung,

  • Zweite Säule: Betriebliche Altersversorgung und

  • Dritte Säule: Privat finanzierte Altersversorgung (einschl. Immobilien, Einmalkapitalsummen sowie Erwerbseinkommen im Ruhestand)

auch weitere Säulen, die ebenfalls eine tragende Rolle spielen können:

  • Vierte Säule: Gesundheitsversorgung 

  • Fünfte Säule: Soziales Umfeld

Die ersten drei Säulen stellen dabei als finanzielle Komponenten zweifelsohne auch die wichtigste Grundlage für den Ruhestand dar. Und das nicht nur intuitiv: Es ist empirisch belegt, dass Langlebigkeit sehr stark vom Einkommensniveau des Rentnerhaushalts abhängt. 

Es spielen aber auch weitere, teilweise nur indirekt von der wirtschaftlichen Situation abhängige Einflussfaktoren ebenfalls eine beachtliche Rolle für den Ruhestand: Dies ist zum einen das soziale Umfeld in das der Rentner eingebettet ist, zum anderen ist es die subjektive und objektive Qualität der Gesundheitsversorgung. Hier kann auch eine Herausforderung bestehen: Wenn beispielsweise kein Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung besteht, kann neben der Versicherbarkeit als solches insbesondere auch die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung eine nicht unwesentliche finanzielle Belastung im Ruhestand werden.

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